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Aktuelle Informationen

Sehr geehrte Besucher*innen,

aufgrund von Entscheidungen des Bundesgesundheitsministerium wird die Landesregierung Baden-Württemberg zum 01.03.2023 die Corona-Verordnung und der CoronaVO Absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen aufheben.

Zum 01.03.2023 gelten damit folgende Besuchsregeln für Pflegeeinrichtungen:

  • Keine Tests mehr! Die Testpflicht entfällt. Ein Pflegeheim kann ohne Testnachweis betreten werden.
  • Die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Maske bleibt für Besucher*innen bis einschließlich 07.04.2023 bestehen.
  • Wir empfehlen, weiterhin eine Händedesinfektion vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Einrichtung bzw. des Bewohner- oder Besucherbereichs.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.